Reisebedingungen
1. Anmeldung
Mit der Anmeldung bietet der Reisende uns den Abschluss eines Reisevertrages für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer an. Sie muss spätestens 8 Tage vor der Reise bei uns eingegangen sein. Eine Anmeldung kann mündlich, telefonisch oder auch per Brief, Fax, Email sowie dem Programm beigefügten Anmeldebogen erfolgen. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch uns zustande, worüber der Reisende in Kenntnis gesetzt wird.
2. Zahlung
Bei Vertragsabschluss für Tagesfahrten muss der volle Reisepreis spätestens 8 Tage vor Antritt der Reise gezahlt worden sein. Die Zahlungsmodalitäten bei Mehrtagesreisen ergeben sich aus der Reisebestätigung. Reisegutscheine sind bei der entsprechenden Fahrt vorzulegen.
3. Leistungen
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen des jeweiligen Angebotes sowie den entsprechenden Angaben in der Reisebestätigung. Änderungen und Abweichungen einzelner Leistungen sind gestattet, soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.
4. Rücktritt des Kunden, Ersatzperson
Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, können wir Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen vornehmen. Der entstandene Schaden wird von uns konkret berechnet oder ein pauschalierter Ersatzanspruch geltend gemacht. Ab dem 8. Tag vor der Reise ist bei Nichtantritt eine Rückerstattung des Reisepreises nicht mehr möglich.
Bis zum Reisebeginn kann sich jeder angemeldete Teilnehmer durch einen Dritten ersetzen lassen, wenn uns dies mitgeteilt wird.
5. Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter
Der Veranstalter kann bis 8 Tage vor Reiseantritt vom Reisevertrag zurücktreten, wenn die Mindestteilnehmerzahl von 20 Personen nicht erreicht ist. Unabhängig davon kann er vom Reisevertrag zurücktreten, wenn die Reise aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, nicht durchgeführt werden kann (z.B. höhere Gewalt). In jedem Fall ist er verpflichtet, die Teilnehmer unverzüglich in Kenntnis zu setzen und die Rücktrittserklärung zuzuleiten. Der eingezahlte Reisepreis wird unverzüglich erstattet.
6. Mitwirkungspflicht und Ausschluss von Ansprüchen
Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Kunde verpflichtet, die Beanstandung unverzüglich der Reiseleitung mitzuteilen. Unterlässt es der Kunde aus eigenem Verschulden, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein. Ansprüche auf Gewährleistung oder Schadenersatz muss der Kunde innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise bei dem Veranstalter geltend machen.
7. Pass-, Visum- und Zollvorschriften
Für die Einhaltung der Pass-, Visum- und Zollbestimmungen sowie der notwendigen prophylaktischen Maßnahmen ist der Reisende selbst verantwortlich. Entstehen hier z. B. infolge fehlender Voraussetzungen für die Reise Schwierigkeiten, die auf das Verhalten des oder der Reisenden zurückzuführen sind, kann der Reisende nicht kostenfrei zurücktreten oder einzelne Reiseleistungen in Anspruch nehmen.
Denken Sie daran, einen gültigen Personalausweis mitzuführen.
8. Beschränkung und Haftung
Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis begrenzt
a) soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig von uns herbeigeführt worden ist,
b) soweit wir allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.
Schadensersatzansprüche uns gegenüber aus unerlaubter Handlung sind, soweit wir allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind und der Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde, bei Personenschäden auf € 75.000,– bei Sachschäden auf € 4000,– begrenzt.
Wir behalten uns vor, bei Ausfall von Konzerten (Absage durch den Veranstalter) oder Ausfall von Zügen (höherer Gewalt wie Witterung, Streik) keine Garantieleistungen zu übernehmen.
9. Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist Saarbrücken.
Reisebedingungen Stand 01/2009